Technik


Startberechtigte Fahrzeuge:

  • startberechtigt sind Serien-Rasentraktoren und -Aufsitzmäher bis maximal 21 PS
  • an den Rasentraktoren muss ein Mähwerk vorhanden - jedoch außer Betrieb sein


  • Zulässige technische Veränderungen:

  • Anbau von Spoilern
  • veränderte Riemenscheibe
  • veränderte Räder- bzw. Reifengröße




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